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§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle erteilten Aufträge an die MediaLoft Werbeagentur. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die MediaLoft Werbeagentur nicht an, es sei denn, die MediaLoft Werbeagentur hätte ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner für Aufträge ist die MediaLoft Werbeagentur, Inh. Matthias Schiller, Am Lindele 10, 87534 Oberstaufen.

§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Dienstleistungen der MediaLoft Werbeagentur kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen schriftlichen Kundenauftrag unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Formulars und seiner Annahme seitens der MediaLoft Werbeagentur durch Gegenzeichnung oder Bestätigung zustande.

§ 4 Vertragsgegenstand
Jeder erteilte und angenommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen gerichtet ist. Das Werk wird nur auf einer Kundendomain veröffentlicht. Für jede weitere Domain entstehen gesonderte Kosten, die der Preisliste entnommen werden können. Die Nutzungsrechte an dem Werk beschränken sich auf die firmeneigene Nutzung. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Werk oder Quellcode (Programmcode) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der MediaLoft Werbeagentur. Der Quellcode darf nur von der MediaLoft Werbeagentur verändert werden und darf nicht andersweitig verwendet werden.
Die Nutzungsrechte gehen erst bei vollständiger Bezahlung über.

§ 5 Urheberrechte
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte am Werk und Quellcode bleiben bei der MediaLoft Werbeagentur. Das Werk bzw. die Fotos dürfen von der MediaLoft Werbeagentur für eigenes Marketing genutzt werden. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte, Lizenzen, etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht ausschließende, nicht übertrag- oder abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, Sendewiederholungen, Kopien, zeitliche und örtliche Beschränkung, etc.). Mangels einer Vereinbarung gilt für die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung, in einer Auflage, und nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers als erteilt. Jede Veränderung des Werkes bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 6 Pflichten der Vertragspartner
Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte (Labor, Druckerei, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Werkauffassung, die Auswahl der Modelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Die MediaLoft Werbeagentur stellt dem Kunden einen Downloadlink mit dem Werk zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die zu fotografierenden Örtlichkeiten zum vereinbarten Termin fotofertig

 

zur Verfügung zu stellen. Bei Wartezeiten der MediaLoft Werbeagentur von mehr als 45 Minuten fallen die üblichen Fotografen-Stundensätze an. Diese Fotografen-Stundensätze können der gesonderten Preisliste entnommen werden.
Der Hinweis auf die Urheberrechte von der MediaLoft Werbeagentur sowie eine Verlinkung zur Homepage der MediaLoft Werbeagentur muss bei der Veröffentlichung auf der Homepage des Kunden erhalten bleiben. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer vor, Schadenersatz zu verlangen. Die Auftraggeber sind verpflichtet, bei der Nutzung von Einrichtungen der MediaLoft Werbeagentur (Produktpräsentationen, Zugänge, Webspace, Server-Hosting, etc.) und der MediaLoft Werbeagentur Produkte, alle geltende Rechte und Gesetze Dritter zu beachten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, alles zu unterlassen, was nach allgemeinem Verständnis, die Interessen anderer Internetteilnehmer unzulässig beeinträchtigt. Die Auftraggeber sind ferner verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Missbrauch durch Dritte Person zu schützen. Etwaige Schäden der MediaLoft Werbeagentur oder Dritter Personen gehen zu Lasten der Störers bzw. Verursachers.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für den Umfang der Vergütung sind die schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien maßgeblich sowie die gesonderte Preisliste der MediaLoft Werbeagentur maßgeblich. Die im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen nach Abnahme des Werkes durch Dritte Personen verlangt werden. Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrages aus welchen Gründen auch immer Abstand von dem Vertrag, so steht dem Auftragnehmer mangels abweichender Vereinbarungen die Hälfte des vereinbarten Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Kosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Wettergründen, höherer Gewalt etc.) ist ein, dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar samt sonstigen Kosten zu vergüten. Einmalleistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt: Nach erfolgter Abnahme durch den Kunden, spätestens jedoch vier Wochen nach Aussendung des Abnahmelinks, wird die Rechnung fällig.
Erfolgt keine Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes durch den Kunden bzw. Auftraggeber, wird das gesamte, zur Abnahme ausgelieferte Werk fällig. Nach erfolgtem Zahlungseingang bei der MediaLoft Werbeagentur erfolgt die Auslieferung des Werkes innerhalb von ein bis zwei Werktagen in digitaler Form auf CD/DVD.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die MediaLoft Werbeagentur trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und technische Brauchbarkeit Ihrer Lieferungen und Leistungen bei Auslieferung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dieser AGB. Für Produkte Dritter Personen gelten deren Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen. Sind die von der MediaLoft Werbeagentur erbrachten Lieferungen und Leistungen mangelhaft, ist dies der MediaLoft Werbeagentur sofort nach bekannt werden anzuzeigen. Erst wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Wandelung oder Minderung des Vertrages zu verlangen. Die MediaLoft Werbeagentur haftet im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden die durch höhere Gewalt. Der Auftragnehmer trägt alleine die Verantwortung für alle von ihm

geschaffenen Werke und Auswertungen. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er stellt die MediaLoft Werbeagentur diesbezüglich von jeder Haftung frei. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von im Auftrag hergestellten Werken (Daten, Bänder, Diapositive, Negativmaterial, etc.) haftet der Auftragnehmer  - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter beschränkt; für Dritte Personen (Labors, etc.) haftet der Auftragnehmer ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl, sofern die Auswahl der Dritten Personen durch den Auftragnehmer getroffen wurde. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes, sofern und soweit dies möglich ist, beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltskosten sowie für Drittkosten (Gerätemieten, Modelle, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Sieben Tage nach Übersendung des Downloadlinks mit dem Werk übernimmt die MediaLoft Werbeagentur keine Datensicherung mehr. Bei Verlust der Daten haftet dann der Kunde. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragsnehmers liegen, wie z.B. die Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc.

§ 9 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der MediaLoft Werbeagentur. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. ur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher. Einkaufs-)Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen und wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten und Erfüllungsort ist der Sitz der MediaLoft Werbeagentur.

§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Oberstaufen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der MediaLoft Werbeagentur in Oberstaufen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Vollkaufleuten und ausländischen Vertragspartnern sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.